Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2010 - 6 Ta 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Versagung, Kündigungsschutzklage, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, Beweismittel, Zulässigkeit, Parteivernehmung, Beweisantizipation
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinreichende Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage bei Beweisantritt durch Vernehmung des Beweisgegners zur Anzahl der Beschäftigten; Unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses bei Antrag auf Vernehmung des Geschäftsführers als Partei statt möglicher Benennung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinreichende Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage bei Beweisantritt durch Vernehmung des Beweisgegners zur Anzahl der Beschäftigten; unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses bei Antrag auf Vernehmung des Geschäftsführers als Partei statt möglicher Benennung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 11.01.2010 - 6 Ca 3280/09
- LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2010 - 6 Ta 25/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2010 - 6 Ta 25/10
Nur so lässt sich die durch Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG gebotene weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreichen (vgl. BVerfG 22.01.1959 1 BvR 154/55 BVerfGE 9, 124; 19.02.2008 1 BvR 1807/07 MDR 2008, 518).Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (BVerfG 19.02.2008 1 BvR 1807/07 a. a. O.).
Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es danach zuwider, wenn der unbemittelten Partei - hier dem Beschwerdeführer - wegen Fehlens der Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen wird (vgl. BVerfG 20.02.2002 1 BvR 1450/00 NJW-RR 2002, 1069; 19.02.2008 1 BvR 1807/07 a. a. O.).
- OLG Köln, 24.11.2006 - 4 W 9/06
Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2010 - 6 Ta 25/10
Deshalb unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von der vom OLG Köln in seinem Beschluss vom 24.11.2006 (4 W 9/06) beurteilten. - BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2010 - 6 Ta 25/10
Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (BVerfG 07.05.1997 1 BvR 296/94 NJW 1997, 2745).
- BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2010 - 6 Ta 25/10
Nur so lässt sich die durch Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG gebotene weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreichen (vgl. BVerfG 22.01.1959 1 BvR 154/55 BVerfGE 9, 124; 19.02.2008 1 BvR 1807/07 MDR 2008, 518). - BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07
Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2010 - 6 Ta 25/10
a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Arbeitsgericht mit dem Bundesarbeitsgericht davon aus, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes dem Arbeitnehmer obliegt (vgl. BAG 26.06.2008 2 AZR 264/07 AP KSchG 1969 § 23 Nr. 42). - BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00
Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2010 - 6 Ta 25/10
Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es danach zuwider, wenn der unbemittelten Partei - hier dem Beschwerdeführer - wegen Fehlens der Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe verweigert wird, obwohl eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen wird (vgl. BVerfG 20.02.2002 1 BvR 1450/00 NJW-RR 2002, 1069;… 19.02.2008 1 BvR 1807/07 a. a. O.).